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Wer kann ein Stadionverbot aussprechen?

Edeltraut Stumpf
Edeltraut Stumpf
2025-05-24 13:58:42
Anzahl der Antworten : 4
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Grundlage eines Stadionverbots ist das jeweilige Hausrecht des Eigentümers oder Veranstalters, das durch die Stadionverbotsrichtlinie des DFB konkretisiert wird. Die Rechtsgrundlage des Stadionverbots als Unterfall des Hausverbots ist der dem Hausrecht zugrunde liegende Unterlassungsanspruch, ggf. aber eine vertragliche Grundlage, wenn der Betroffene ein Stadionticket besitzt. Ein Stadionverbot wird aufgrund des privatrechtlichen Hausrechts verhängt, sodass es sich gerade nicht um eine staatliche Sanktion bzw. Bestrafung handelt. Im Regelfall erhalten Betroffene Post von einem Verein oder dem DFB, in der aufgeführt wird, dass aufgrund einer bestimmten Kenntniserlangung beabsichtigt ist, ein Stadionverbot auszusprechen. Vom Stadionverbot sind der polizeiliche Platzverweis und das Aufenthaltsverbot zu unterscheiden. Bei diesen Eingriffen handelt es sich um hoheitliche, d.h. staatliche Maßnahmen, sodass auch der Rechtsweg ein anderer ist. Spricht also die Polizei und nicht der Verein oder der DFB eine solche Anordnung aus, handelt es sich nicht um ein Stadionverbot.