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Kann Ihnen der Zutritt zu MLB-Stadien verboten werden?

Galina Blank
Galina Blank
2025-06-01 21:26:46
Anzahl der Antworten : 6
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Die Ahorn-Sportpark gGmbH ist gegenüber Benutzern berechtigt, bei Nichtbeachtung der in Ziffer 3 dieser Haus- und Benutzungsordnung festgelegten Nutzungsbedingungen unmittelbar ein sich auf das gesamte Gelände des Ahorn-Sportparks erstreckendes Hausverbot auszusprechen. Die Ahorn-Sportpark gGmbH behält sich vor, Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten bei der jeweils zuständigen Behörde zur Anzeige zu bringen. Die Benutzer haften vollumfänglich für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Ahorn-Sportparks in zurechenbarer Weise verursachten Schäden der Ahorn-Sportpark gGmbH. Den Anweisungen des Ahorn-Sportpark-Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Die Geschäftsführung der Ahorn-Sportpark gGmbH und die von ihr beauftragten Dienstkräfte üben gegenüber sämtlichen Benutzern das Hausrecht aus.
Gunther Runge
Gunther Runge
2025-05-25 03:16:03
Anzahl der Antworten : 2
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Die MLB verhängte ein unbefristetes Verbot gegen die beiden Fans, die sich an dem Vorfall mit Mookie Betts beteiligt hatten, nicht nur für das Yankee Stadium, sondern für alle MLB-Stadien. Dieses Verbot wurde in einem Brief an die gesperrten Fans explizit als Reaktion auf ihr Verhalten erwähnt, das als erhebliches Risiko für die Gesundheit und Sicherheit des Spielers eingestuft wurde und die Grenzen des akzeptablen Fanverhaltens überschritt. Folglich wurden die beiden Fans auf unbestimmte Zeit von allen MLB-Stadien, Büros und verwandten Einrichtungen ausgeschlossen. Die Entscheidung, das Verbot gegen die beiden Fans zu verhängen, war eine gemeinsame Anstrengung zwischen der MLB und den New York Yankees, die eine einheitliche Front gegen Fehlverhalten innerhalb der Sportgemeinschaft zeigte. Die MLB unternahm weitere Schritte, indem sie das Verbot auf alle Veranstaltungsorte der Liga ausweitete und damit den Null-Toleranz-Ansatz gegenüber Verhalten unterstrich, das das Wohl der Spieler gefährdet und die Integrität des Spiels beeinträchtigt.