Welche Strafe droht beim Betreten von Lost Place?

Traute Block
2025-06-15 16:45:14
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: 3
Somit könnte für die beiden Brüder der Ausflug nach Bayern ziemlich teuer werden, denn für Hausfriedensbruch sieht das Gesetz eine Geldstrafe und in schwerwiegenden Fällen sogar eine Freiheitsstrafe vor. Die Maxhütte Verwertungs- und Verwaltungs-GmbH stellt Strafanträge gegen beide Abenteurer – auch, um weitere Nachahmer fernzuhalten. Selbst unter diesen Voraussetzungen muss das Einverständnis des Eigentümers vorliegen, um nicht strafrechtlich belangt zu werden.

Otmar Hecht
2025-06-15 16:04:48
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: 4
Wenn wir es strafrechtlich betrachten, ist es natürlich so, dass hier der sogenannte Hausfriedensbruch in Betracht kommt. Dennoch sieht das Gesetz Geldstrafen oder unter Umständen Freiheitsstrafen vor.
Bei uns kam noch eine besondere Geschichte dazu: Es haben sich nämlich noch alte Familienfotos in dem Lost-Place befunden.
Dann sind wir im Bereich des Diebstahles, im besten Fall vielleicht bei der Unterschlagung, in jedem Fall aber bei einem einschlägigen Eigentumsdelikt.
Das wären umfangreiche Unterlassungsansprüche, einstweilige Verfügungen oder Hauptsacheverfahren gewesen.
Am Ende bedeutet das, dass hier sicherlich mit einem Streitwert, wenn man rein zivilrechtlich in so ein Verfahren gehen würde, von mindestens 10 bis 15 Tausend Euro zu rechnen wäre.
Wenn man diesen Prozess dann verliert, was auf jeden Fall passiert, muss man rund 3 bis 5 Tausend Euro zahlen.
Dazu gehören Gerichtsgebühren und Anwaltskosten – und natürlich hat man dann diesen Unterlassungstitel gegen sich.
Wenn es schlecht läuft, kommt noch ein strafrechtliches Verfahren hinterher.
Dann wäre, bei Personen ohne Vorstrafen, noch einmal zusätzlich mit einer Geldstrafe von vielleicht 40 bis 60 Tagessätzen zu rechnen.
Das entspricht umgerechnet etwa 2 Monaten Gefängnis.

Konstantinos Brandt
2025-06-15 15:11:13
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: 7
Dann wurde uns erklären, dass wir nach §123 StgB Hausfriedensbruch begangen haben.
Der Polizist hat mir selber gesagt, dass es ein Antragsdelikt ist und somit wird nur geahndet, wenn der Besitzer das möchte.
Der Besitzer ist anscheinend ein niederländischer Geschäftsmann ohne Kontaktdaten.
Wir sind jung und waren dumm und sowas passiert niemals wieder.

Hagen Nagel
2025-06-15 14:53:11
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: 5
Die Strafe für Hausfriedensbruch kann Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis ein Jahr umfassen, insbesondere wenn der Eindringling bereits in der Vergangenheit strafrechtlich aufgefallen ist oder die Handlung schwerwiegender war. Die Strafe für Hausfriedensbruch an einem Lost Place kann ebenfalls Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr umfassen. Hausfriedensbruch ist ein absolutes Antragsdelikt, dies bedeutet, dass innerhalb von 3 Monaten nach der Tat ein Strafantrag bei der Polizei gestellt werden muss, da sonst ein die Strafverfolgung hinderndes Verfahrenshindernis vorliegt und das Strafverfahren eingestellt wird. Falls ein Lost Place als befriedetes Besitztum gilt, d.h., er ist äußerlich erkennbar durch Schutzvorrichtungen gesichert, stellt das Eindringen ein strafbares Vergehen dar.

Janina Bittner
2025-06-15 14:33:13
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: 4
Wer so etwas dennoch tut, muss zumindest mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, in bestimmten Fällen sogar bis zu zwei Jahren rechnen.
Das unerlaubte Betreten von Privateigentum kann zu empfindlichen Strafen führen.
Wer dann auch noch das Privateigentum eines anderen fotografiert, verletzt zudem dessen Persönlichkeitsrechte, was weitere strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Doch was passiert, wenn du dich auf dem Gelände vielleicht sogar verletzt?
Denn diese Gefahr ist bei lange ungenutzten Gebäuden sogar relativ groß.
Balken könnten schlimmstenfalls von der Decke stürzen und auf dich fallen.
Du könntest in einen kaputten Fußboden einbrechen, dir einfach nur an einem herausstehenden Nagel die Kleidung zerreißen oder einen Splitter in die Hand rammen.
Doch was nun, wer haftet jetzt für deinen Schaden?

Christa Schreiber
2025-06-15 14:03:37
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: 3
Das Strafmaß reicht beim Hausfriedensbruch von der Geldbuße bis zu einem Jahr Haft. Bis zu fünf Jahre Haft sieht das Gesetzbuch als Maximalstrafe bei einer mutwilligen Sachbeschädigung vor. Zudem handelt es sich beim Hausfriedensbruch um ein Antragsdelikt. Eine Strafverfolgung leitet sich daher nicht vom öffentlichen Interesse ab, wie im Falle eines Gewaltverbrechens, sondern "allein vom Strafantragsberechtigten". Wer hier eindringt, hat vielleicht sogar weniger Ungemach zu erwarten, als bei herkömmlichen Bauwerken. Dementsprechend muss mit einer Anzeige bei der Polizei rechnen, wer illegal Liegenschaften betritt. "Zumindest im Falle einer laufenden Bewährung kann das der Tropfen sein, der das Fass zum Überlaufen bringt."
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