:

Was passiert, wenn man trotz Stadionverbot ins Stadion geht?

Heribert Holz
Heribert Holz
2025-06-30 07:57:39
Anzahl der Antworten: 4
Ein widerrechtliches Eindringen liegt bei einem Betreten des geschützten Raumes gegen den Willen des Berechtigten vor, das kann insbesondere dann vorliegen, wenn ein wirksames Hausverbot vorliegt. Ein bundesweites Stadionverbot ist dann nicht wirksam erteilt, wenn der das bundesweit geltende Stadionverbot aussprechende Verein, der DFB oder Ligaverband hierzu nicht bevollmächtigt beziehungsweise nicht originär Hausrechtsinhaber waren, keine anlassbezogene Hausrechtsübertragung vorlag oder das bundesweite Stadionverbot von einer unzuständigen Stelle ausgesprochen worden ist. Das angefochtene Urteil weist durchgreifende Rechtsfehler zulasten des Angeklagten auf. Die Feststellungen des angefochtenen Urteils reichen nicht aus, um von einem widerrechtlichen Eindringen des Angeklagten in das Fußballstadion auszugehen. Das ergibt sich aus § 2 Abs. 2 der Richtlinie. So lag der Fall auch hier. Die Revision ergab daher, dass das angefochtene Urteil aufgehoben wurde und an eine andere Strafrechtskammer zurückverwiesen wurde. Hier lag ein formell unwirksames Stadionverbot vor.
Siegmund Steffen
Siegmund Steffen
2025-06-28 16:40:55
Anzahl der Antworten: 3
"Den Fußball verlassen kann ich nicht", sagt er, "Stadionverbote treffen das Größte, das es im Leben gibt, deshalb sollte das nicht die erste Maßnahme sein, sondern die letzte". Renner habe jetzt schon eine Weile nichts mehr gemacht, meint er. Die Verbote aus Bremen und Mainz sind ausgelaufen. Das Verbot, das noch besteht, ist das aus Leverkusen. Bremer szenekundige Beamte und Werder-Verantwortliche haben mit Bayer gesprochen. "Die haben denen gesagt, dass ich mich verändert und es nun verstanden habe", sagt er. Wenn Bayer mitmacht, darf er im Winter 2013 wieder, sonst Sommer 2014.
Nils Wahl
Nils Wahl
2025-06-15 18:47:16
Anzahl der Antworten: 1
Die haben ihre Leute, die wissen wer Verbot hat. Die die trotzdem ins Stadion gehen würden trotz eines Hausverbotes und daraufhin erkannt werden würden, bekämen eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Wer trotz Stadionverbots ins Stadion geht, begeht Hausfriedensbruch. Sofern er "erwischt" wird, gibt es also Anzeige, Strafverfahren etc. Zum "Entdeckungsrisiko": Natürlich kennen die Ordner in aller Regel keine Gesichter von leuten, die Stadionverbot haben. Aber dafür gibt es ja u.a. die Videoüberwachung - die Bänder werden ausgewertet... Und dann sind da ja auch noch die diversen Polizeibeamten in Zivil oder Uniform, von denen einige auch die Gesichter kennen. Kurzum: Im Fanblock ist das Entdeckungsrisiko sehr hoch. Die Chance, unerkannt zu bleiben, wäre deutlich höher, wenn ein Betroffener bspw. auf die Haupttribüne ging. Aber auch da gilt: Er begeht eine Straftat, und das Entdeckungsrisiko besteht immer.
Bruno Hummel
Bruno Hummel
2025-06-15 17:26:53
Anzahl der Antworten: 4
Man kann nicht jeden einzelnen kontrollieren. Die Problematik ist aber eher: Wird er erwischt - denn so ein Verbot gibt es schließlich nicht aus Jux und Dollerei - wird das SEHR TEUER. Möglicherweise hat dein Enkel bisher nur Glück gehabt. Die Szenekundigen Beamten der Polizei sollten eigentlich Bescheid wissen wer ein Stadionverbot besitzt. Diese suchen den Block normalerweise mit Kameras ab und dann bekommen die Leute mit Stadionverboten richtige Probleme. Wird nicht kontrolliert. Man kann eventuell wiedererkannt werden. Aber wenn er sich die Vereinsfarben ins Gesicht malt, ist es unwahrscheinlich. Also wahrscheinlich wurde einfach nur die Dauerkarte gesperrt und er kann bei offiziellen Ticketstellen auf seinen Namen keine karten mehr kaufen. Er lässt sich dann wahrscheinlich von anderen Karten kaufen. Die Akten werden nur von dem jeweiligen Verein geführt. Ist noch ein bisschen mies strukturiert das ganze.