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Was kostet ein Stadionverbot?

Peer Geyer
Peer Geyer
2025-06-23 11:35:13
Anzahl der Antworten : 4
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Wird ein Becherwerfer erwischt, muss er das Stadion umgehend verlassen und mit einem bis zu 12-monatigen bundesweiten Stadionverbot rechnen. Zu den anderen weitreichenden Folgen gehören eine Anzeige wegen Körperverletzung, ein Hausverbot und unter Umständen sogar ein Spielabbruch. Überführte Täter werden außerdem mit einer Geldstrafe von mindestens 1000 Euro belegt.
Sigurd Schütze
Sigurd Schütze
2025-06-16 00:36:44
Anzahl der Antworten : 3
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Die Kläger sind der Ansicht, die Stadionverbote seien unwirksam gewesen. Der ihnen entgangene "Genuss der Spiele" sei mit pauschal 500 Euro zu entschädigen. Die Kläger verlangen weiteren Schadensersatz. Mit der Verhängung der Stadionverbote sei keine schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Kläger verbunden gewesen, die einen Anspruch auf Geldentschädigung rechtfertigen könnte. Die Kläger hätten auch keinen Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten. Das Landgericht hatte in erster Instanz den Klägern Schadensersatz in Höhe der Rechtsanwaltskosten zugesprochen. Weitere Schadensersatzansprüche bestünden dagegen nicht. Die Kläger verlangen nunmehr Schadensersatz.
Ursel Bernhardt
Ursel Bernhardt
2025-06-15 22:38:51
Anzahl der Antworten : 4
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Die Kläger sind der Ansicht, die Stadionverbote seien unwirksam gewesen. Es fehle bereits an der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des Sicherheitsbeauftragten des Beklagten bei der Übersendung der Verbote. Außerdem liege Willkür vor. Der ihnen entgangene „Genuss der Spiele“ sei mit pauschal 500 Euro zu entschädigen. Das Landgericht hatte den Klägern Schadensersatz in Höhe der Rechtsanwaltskosten zugesprochen. Die Kläger hätten auch keinen Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten. Der Beklagte habe die Kläger nicht widerrechtlich in ihren Rechtsgütern verletzt, da die Stadionverbote rechtmäßig erlassen worden seien. Selbst wenn formale Bedenken gegen den Verbotserlass bestünden, wäre damit kein rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Kläger verbunden. Mit der Verhängung der Stadionverbote sei keine schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG der Kläger verbunden gewesen, die einen Anspruch auf Geldentschädigung rechtfertigen könnte.
Siegmund Greiner
Siegmund Greiner
2025-06-15 20:20:28
Anzahl der Antworten : 3
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Die Vergabe von Stadionverboten wird vom Dachverband der Fanhilfen kritisiert, weil hiermit Fans doppelt bestraft werden. Sollte ein Fußballfan in einem Stadion straffällig werden, dann droht ihm eine Strafverfolgung durch die Polizei und zudem noch ein Stadionverbot. Diese doppelte Bestrafung ist ein absolutes No-Go. Wer lebenslange Stadionverbote fordert, der verkennt, dass es bereits sehr harte Regelungen des DFBs zur Vergabe von Stadionverboten gibt.
Larissa Baumann
Larissa Baumann
2025-06-15 19:56:26
Anzahl der Antworten : 6
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Ja, man bekommt Hausverbot in allen Stadien, und eine Anzeige. Und natürlich ordentliches Bußgeld oben drauf. Ja dass auch. Dazu noch eine saftige Geldstrafe von 2000-4000 Euro. Ja, außerdem eine horrende Geldstrafe. Natürlich. Geldstrafe auch noch