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Kann man in mehreren Vereinen Fußball spielen?

Mike Nolte
Mike Nolte
2025-06-17 12:08:05
Anzahl der Antworten: 4
Es bestehen keine versicherungstechnischen Probleme, wenn Du in beiden Vereinen Mitglied bist. Es darf ein Fussballer in 5 Vereinen Mitglied sein und in diesen 5 Vereinen auch trainieren - aber spielen darf er nur für einen Verein, was ja vom Verband geregelt wird. Ausser man ist Vertragsfussballer, hier gelten in den Verträgen entsprechende Regeln und die meisten Verträge untersagen die Mitgliedschaft in einem anderen Fussballverein. Also ich finde schon, dass du deinen "richtigen" Trainer davon erzählen solltest. Ansonsten finde ich, dass nichts dagegen spricht, du solltest nur aufpassen, dass du dich nicht verletzt, oder dass du dadurch weniger Zeit für deinen "richtigen" Verein hast. Problematisch könnte das die Geschichte im Hinblick auf die fehlende versicherungstechnische Absicherung durch den Verein werden. Es sei denn, du hast eine private Unfallversicherung.
Sigurd Fink
Sigurd Fink
2025-06-10 22:30:30
Anzahl der Antworten: 5
Sobald zwischen Heimatort und Arbeits- bzw. Studienort mehr als 100 Kilometer liegen, hat man die Möglichkeit, ein Zweitspielrecht in Anspruch zu nehmen – sofern beide Orte in unterschiedlichen Bundesländern liegen. Außerdem darf der Verein, für den man das Zweitspielrecht möchte, nicht oberhalb der Kreisebene spielen. Beispiel: Ein Spieler, der in Bundesland A in der Verbandsliga spielt, darf nicht parallel in Bundesland B in der Landesliga spielen, sondern maximal in der höchsten Kreisliga. Auch in der Jugend sind Zweitspielrechte möglich, beispielsweise wenn der Stammverein des Jugendlichen keine Mannschaft in seinem Altersbereich hat. Dann kann er eine Gastspielberechtigung für das Jugendteam eines anderen Klubs in seiner Altersklasse erhalten. Im Falle von Umzügen können für Kinder und Jugendliche Härtefallregelungen beantragt werden, um sich außerhalb der offiziellen Transferperiode kurzfristig einem neuen Verein anzuschließen. Nein, die festgelegten Transferperioden im Sommer und Winter sind für das Zweitspielrecht unerheblich. Antrag und Freigabe können auch mitten in der Saison erfolgen.
Armin Sauer
Armin Sauer
2025-06-08 16:25:10
Anzahl der Antworten: 6
Immer wieder erhalten wir Anfragen, ob und unter welchen Voraussetzungen Spieler innerhalb einer Saison für zwei verschiedene Vereine spielberechtigt sein können, ohne den Verein wechseln zu müssen. Dies ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn ein Spieler schrittweise an das Niveau einer höherklassigen Mannschaft herangeführt werden soll und dabei dennoch ausreichend Spielpraxis über Spiele der niederklassigen Mannschaft erhalten soll. Der Schweizer Fußballverband erlaubt zum Beispiel die Bildung sogenannter Gruppierungen (Zusammenschluss von zwei oder mehreren Vereinen des SFV) die es bestimmten Spielern ermöglicht, nicht nur beim Stammverein, sondern bei den anderen beteiligten Klubs dieser Gruppierung regelmäßig am Spielbetrieb teilzunehmen. Im Bereich des südbadischen Fußballverbandes gibt es im Seniorenbereich ein sogenanntes Zweitspielrecht unter engen Voraussetzungen. Studenten, Berufspendler, Schüler oder vergleichbare Personengruppen kann ein Zweitspielrecht für ein Spieljahr für einen Zweitverein erteilt werden, wenn der Spieler zwischen dem Erst- und Zweitwohnsitz pendelt, der Wohnort in unmittelbarer Nähe zum Zweitverein liegt, dieser Zweitverein mit seiner 1. Mannschaft maximal zur Bezirksliga am Spielbetrieb teilnimmt und die Entfernung zwischen Stamm- und Zweitverein mindestens 100 km beträgt. Der Stammverein, bei dem das Spielrecht verbleibt, muss sein Einverständnis dazu erklären. Im Juniorenbereich gibt es als Zweitspielrecht die sogenannte Gastspielberechtigung. Eine solche Gastspielberechtigung kann erteilt werden, wenn der Stammverein des Jugendlichen keine Mannschaft in seinem Altersbereich hat. Schließlich gibt es im Juniorenbereich die Möglichkeit, dass bis zu vier Vereine mit ihren Juniorenspielern eine Spielgemeinschaft bilden. Die Spieler bleiben zwar alle Mitglieder ihres Stammvereines, sind aber aufgrund der erteilten Genehmigung, die bei der Kontrolle vorzulegen ist, für die Spielgemeinschaft spielberechtigt. Schlussendlich kann für einzelne Spieler (Junioren und Senioren) ein Antrag auf eine Gastspielerlaubnis zum Einsatz in Freundschaftsspielen eines anderen Vereins erteilt werden, was regelmäßig dann beantragt wird, wenn ein Spieler im neuen Verein getestet werden soll. Ich persönlich halte eine großzügigere Regelung wie beim SFV für sinnvoll, da durch die Einsatzmöglichkeiten eines Spielers in verschiedenen Mannschaften, regelmäßige Einsatzzeiten gewährleistet sein können, was für die Entwicklung eines Spielers von hoher Bedeutung ist.
Till Krüger
Till Krüger
2025-05-27 02:18:06
Anzahl der Antworten: 3
Trainieren darfst du aber bei Pflichtspielen teilnehmen ist verboten. Du kannst in 100 Vereinen angemeldet sein, wichtig ist und ausschlaggebend ist der Spielerpaß. Bedenke auch Wechselfristen und mögliche Sperrzeiten durch den Club. Nein, das geht nicht, du bekommst nur einen Spielerpaß, außerdem ist es eine Versicherungstechnische Frage, auch beim Training ist man vom Verein aus versichert, du kannst aber nicht bei 2 Vereinen Versichert sein. Nein es ist nicht erlaubt, erlaubt ist nur 2 mal probetraining bei einem verein zu machen, wenn die dich erwischen wirst du ne zeit lang nicht spielen dürfen.