:

Ist Rasenheizung in der Bundesliga Pflicht?

Mathilde Esser
Mathilde Esser
2025-06-18 13:20:13
Anzahl der Antworten: 5
Vereinen ohne Rasenheizung werden in der 3. Fußball-Liga künftig die TV-Gelder gekürzt. Demnach können Regionalliga-Aufsteiger ab der Saison 2024/25 ohne Rasenheizung oder komplett überdachtes Stadion zwar eine Lizenz bekommen, müssen allerdings dafür gleich mehrere Auflagen hinnehmen. So muss ohne die entsprechenden Vorkehrungen beim Lizenzantrag bereits ein drittligataugliches Ausweichstadion für alle Heimspiele zwischen dem 15. November und 31. März benannt werden, zudem gibt es 25 Prozent weniger Erlöse aus der zentralen TV-Vermarktung. Im zweiten Jahr ohne Rasenheizung würde die Kürzung der entsprechenden TV-Gelder auf 50 Prozent steigen, in jeder weiteren Saison würde sich der Abzug um weitere zehn Prozent erhöhen bis hin zu 100 Prozent.
Ingolf Hamann
Ingolf Hamann
2025-06-04 15:22:15
Anzahl der Antworten: 2
Von der ersten bis zur dritten Fußballbundesliga sind diese sogar Pflicht. Zahlreiche Vereine und Sportstättenbetreiber sind dazu verpflichtet ab einer bestimmten Spielklasse, ihr Stadion mit einer Rasenheizung auszustatten.
Mohamed Geiger
Mohamed Geiger
2025-06-04 12:29:24
Anzahl der Antworten: 2
Seit der Saison 2007/2008 muss jedes Fußballstadion in der Bundesliga mit einer Rasenheizung ausgerüstet sein. Auch in der dritten Bundesliga ist der Betrieb einer solchen Heizung vorgesehen. Eine Rasenheizung lässt sich je nach eingebautem System nicht nur zentral, sondern auch dezentral steuern. Das bedeutet, ein Teil der Fläche kann eine andere Temperatur haben als der Rest. Die Notwendigkeit einer Rasenheizung besteht darin, dass ein zugefrorener Boden für die Spieler ein höheres Verletzungsrisiko darstellt. Das wiederum führt dazu, dass geplante Fußballspiele „kurzfristig“ abgesagt werden müssen.
Silvio Kuhn
Silvio Kuhn
2025-06-04 11:33:04
Anzahl der Antworten: 5
Um einen geregelten Spielbetrieb auch in den Wintermonaten bestmöglich sicherzustellen, bleibt es für jeden Drittligisten Pflicht, eine Rasenheizung oder alternativ ein komplett überdachtes Stadion zur Verfügung zu haben. Für Aufsteiger aus der Regionalliga gilt dabei: Verfügt die eigentliche Heimspielstätte über keine Rasenheizung oder Überdachung des Spielfelds, muss der Klub im Rahmen des Zulassungsverfahrens ein drittligataugliches Ausweichstadion für alle Heimspiele zwischen dem 15. November und 31. März der betreffenden Saison benennen. Die Rasenheizungen in der 3. Liga sollen möglichst klimafreundlich betrieben werden. Für Neuanlagen ist im DFB-Statut 3. Liga nun vorgeschrieben, dass diese vollständig aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden müssen.